Die Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach aus Regensburg war nicht nur in der letzten Woche mit Abmahnungen aktiv, sondern setzt ihre Abmahntätigkeit auch in dieser Woche fort. Zwar ist unserer Kanzlei die Firma DigiProtect, für die nach derzeitigen Erkenntnissen die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Johannes Rübenach ausschließlich tätig ist, aus anderen Abmahnungen bekannt. Offensichtlich wurde die Kanzlei Rübenach aber neu als „Dienstleister“ hinzugenommen.
Unter anderem wird die Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH auch bei Abmahnungen von der Kanzlei Schalast & Partner sowie der Kanzlei U+C Rechtsanwälte vertreten.
Auffällig ist, dass einige Musikstücke sowohl von der Kanzlei Schalast & Partner als auch von der Kanzlei Rübenach abgemahnt werden. Beide berufen sich auf eine entsprechende Bevollmächtigung der Firma DigiProtect.
Vergleichsbetrage Kanzlei Rübenach anders als bei Kanzlei Schalast
Bisher ist uns noch kein Fall bekannt geworden, wo ein Betroffener von beiden Kanzleien eine Abmahnung erhalten hat. Nicht weiter geklärt wird ein Unterschied zwischen beiden Kanzleien. Während die Kanzlei Schalast & Partner in der Regel einen Vergleichsbetrag in Höhe von € 390,00 fordert, beschränkt sich die Kanzlei Rübenach auf einen Vergleichsbetrag von € 340,00. Hier stellt sich die Frage, wie sich der Unterschied erklärt. Für manche Betroffenen ergibt sich aus solchen Unterschieden der Eindruck, dass die Vergleichsbeträge durchaus willkürlich von den Rechteinhabern und/oder den abmahnenden Kanzleien gewählt werden.
Nutzung von Tauschbörse – Abmahnung
In den Abmahnungen werden die Betroffenen beschuldigt, über eine Tauschbörse im Internet Dateien angeboten zu haben. Ein solches Filesharing kann beispielsweise mit eMule, BitTorrent, Limeware oder Kazaa durchgeführt werden. Solche Peer-To-Peer-Tauschbörsen ermöglichen das Herunterladen der Datei, beidseitig wird die Datei sämtlichen anderen Nutzern der Software zum Download angeboten. Damit erfolgt ein öffentliches Zugänglichmachen der Datei an eine Vielzahl von Nutzern im Internet. Dies ist nach Auffassung der Rechteinhaber jeweils die unerlaubte Nutzung und Verwertung des abgemahnten Werkes, z.B. des von der Kanzlei Rübenach abgemahnten Musikstücks „Groove Coverage-Angeline“. Gemäß § 97 UrhG kann dann der jeweilige Rechteinhaber unterschiedliche Ansprüche geltend machen. Er kann beispielsweise Unterlassungsansprüche verfolgen, Schadensersatzansprüche geltend machen sowie die Löschung von Dateien verlangen. Weitere Rechte, wie beispielsweise der Auskunftsanspruch, werden von den abmahnenden Kanzleien, wie beispielsweise der Kanzlei Dr. Johannes Rübenach, nicht geltend gemacht.
Um dem Unterlassungsanspruch, der möglicherweise auch in einem gerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden kann, zu entgegnen, geben viele unserer Mandanten eine geänderte Unterlassungserklärung ohne Schuldanerkenntnis ab. So wird die Wiederholungsgefahr, die aus dem einmaligen Rechtsverstoß hergeleitet wird, beseitigt.
German Top 100 – Abmahnung Rübenach
Da sich ein großer Teil der Musikstücke, die von DigiProtect über die Kanzlei Rübenach abgemahnt werden, auf so genannten Musik-Samplern befindet, beispielsweise den „German Top 100 Single Charts“, ist damit zu rechnen, dass Betroffene weitere Abmahnungen erhalten. Auch andere Rechteinhaber verfolgen über andere Anwaltskanzleien entsprechende Urheberrechtsverstöße aus den „German Top 100 Single Charts“. Daher empfiehlt es sich, nicht nur auf diese eine Abmahnung angemessen zu reagieren, sondern auch die weiteren Abmahnungen im Blick zu haben.
Wenn Sie auf entsprechende Abmahnungen nicht reagieren oder eine falsche Reaktion an den Tag legen, besteht das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Der Rechteinhaber hat die Möglichkeit, Unterlassungsansprüche sowohl in „normalen“ gerichtlichen Verfahren als auch in einem Eilverfahren geltend zu machen. Uns liegen Fälle vor, in denen gegen Betroffene einstweilige Verfügungen erlassen worden sind. Dann entstehen aus unserer Sicht vermeidbare zusätzlich Anwalts- und Gerichtskosten. Daher empfehlen wir dringend eine anwaltliche Beratung, um angemessen auf entsprechende Schreiben der Kanzlei Rübenach zu reagieren.
Nutzen Sie für eine kostenlose Ersteinschätzung unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter 0800/1004104.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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Tags: DigiProtect, Dr. Johannes Rübenach, Johannes Rübenach, Rübenach, Schalast






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