Das Amtsgericht Düsseldorf hat entschieden, wer die Nutzungsrechte an Fotos erwirbt, zuvor die wirksame Rechtsübertragung prüfen muss.
Eine Studie des Max-Planck-Instituts kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsquote von Straftaten nicht beeinflusst. Das am Freitag veröffentlichte Gutachten wurde vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegeben. “Die Studie zeigt, dass die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht empirisch belegt, sondern nur ein Gefühl der Praktiker ist“, sagte Justizstaatssekretär Max Stadler (FDP).
Im Übrigen legen “keinerlei Hinweise dafür vor, dass auf Vorrat gespeicherte Verkehrsdaten in den letzten Jahren zur Verhinderung eines Terrorsanschlags geführt hätten”, heißt es in dem Gutachten. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht sich durch die Studie bestätigt, sich in Deutschland und Europa weiter für eine Alternative zur Vorratsdatenspeicherung einzusetzen. Sie will Telekommunikationsdaten nur nach konkretem Anlass speichern lassen, damit sie Ermittlern bei Bedarf zur Verfügung stehen (“Quick-Freeze-Verfahren“).Â
Für die Studie hatte das Freiburger Max Planck Institut für ausländisches und internationales Strafrecht zwischen Mai und August 2010 Interviews mit Ermittlungs- und Polizeibeamten aus allen Bundesländern sowie den Bundesbehörden geführt. Zudem untersuchten die Autoren die Aufklärungsquoten für den Zeitraum 1987 bis 2010. Die Verfasser der Studie verweisen darauf, dass ihr Ergebnis nur eine “Momentaufnahme” sei. “Die Lage ist gegenwärtig gekennzeichnet durch eine noch sehr unsichere statistische Datengrundlage (und) das Fehlen systematischer empirischer Untersuchungen”, heißt es in den Schlussfolgerungen der fast 300 Seiten starken Untersuchung weiter.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung im März 2010 für verfassungswidrig und nichtig erklärt, da sie unverhältnismäßig weit in das Grundrecht auf Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses eingreife.






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